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   BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73   

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BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73 (https://dejure.org/1975,106)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1975 - VI C 62.73 (https://dejure.org/1975,106)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1975 - VI C 62.73 (https://dejure.org/1975,106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Bereitschaft zum Dienst in einer Radarkompanie mit der absoluten Achtung menschlichen Lebens - Definition des Begriffs der "Gewissensentscheidung" - Generelle Ablehnung des Kriegsdienstes - Unterscheidung von Waffendienst und sonstigem Kriegsdienst - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von Verweigerungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3, Art. 12a Abs. 2; WpflG § 25

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 71
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73
    Beruht in einem solchen Falle die Belastung des Gewissens auf der Vorstellung, im Kriege Menschen töten zu müssen, trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt und damit den Wehrpflichtigen von einer in Verfassung und Gesetz allgemein auferlegten staatsbürgerlichen Pflicht freistellt (BVerfGE 12, 45 [55, 57]; BVerwGE 38, 358 [360]).

    Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (BVerfGE 12, 45 [57]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]).

    Den Kriegsdienst lehnt demnach derjenige nicht schlechthin ab, der sich zu einem Tun bereit findet, das unmittelbar darauf gerichtet ist, mit Hilfe von Waffen Menschen im Kriege zu töten (BVerfGE 12, 45 [57]).

    Voraussetzung ist aber, daß eine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG überhaupt vorliegt (BVerfGE 12, 45 [56]).

    Damit fehlt der innere Grund, der es verfassungsrechtlich rechtfertigt, den Kläger von der Pflicht zur Waffenanwendung zu befreien (BVerfGE 12, 45 [57]).

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73

    Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73
    Maßgebend ist vielmehr, ob sein Dienst nicht nur den Angehörigen der Streitkräfte als solchen zugute kommt, wie etwa der Sanitätsdienst, sondern sich auf Grund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt (so schon Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 202.73 -) und sich damit der militärischen Zielsetzung im Kriege einordnet (vgl. auch BVerwGE 44, 313 [317]).
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73
    Beruht in einem solchen Falle die Belastung des Gewissens auf der Vorstellung, im Kriege Menschen töten zu müssen, trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt und damit den Wehrpflichtigen von einer in Verfassung und Gesetz allgemein auferlegten staatsbürgerlichen Pflicht freistellt (BVerfGE 12, 45 [55, 57]; BVerwGE 38, 358 [360]).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73
    Maßgebend ist vielmehr, ob sein Dienst nicht nur den Angehörigen der Streitkräfte als solchen zugute kommt, wie etwa der Sanitätsdienst, sondern sich auf Grund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt (so schon Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 202.73 -) und sich damit der militärischen Zielsetzung im Kriege einordnet (vgl. auch BVerwGE 44, 313 [317]).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73

    Verstoß gegen Bundesrecht bei mangelndem Anspruch auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73
    Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (BVerfGE 12, 45 [57]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

    Insbesondere in dem mit dem Kläger erörterten Fall der unbemannten Flugobjekte sei eine qualifizierte Notwehr- bzw. Nothilfesituation nicht ohne weiteres gegeben, weil die Bedrohung durch die Flugobjekte - jedenfalls bei der ersten Ortung - nicht unmittelbar bevorstehe und dementsprechend auch die Abwehr nicht augenblicklich erfolgen müsse (vgl. zur Beurteilung des militärischen Radardienstes als Kriegsdienst BVerwGE 49, 71).

    Dieses Gewissensverbot muß sich generell auf die Anwendung von Waffen, gleich welcher Art, erstrecken (vgl. BVerwGE 49, 71, 72) [BVerwG 18.07.1975 - VI C 62/73].

    Das angefochtene Urteil steht auch im Einklang mit der Entscheidung des erkennenden Senats BVerwGE 49, 71 über die Bedeutung der Abgrenzung von Waffendienst und sonstiger Mithilfe an der Verteidigung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (dort entschieden in bezug auf die Bereitschaft zum Dienst in einer Radareinheit).

    In dieser Entscheidung hat der erkennende Senat ausgeführt, maßgebend sei, ob der dem Kriegsdienstverweigerer tragbar erscheinende Dienst nur den Angehörigen der Streitkräfte als solchen zugute komme, oder ob er sich aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfüge und sich so der militärischen Zielsetzung im Kriege einordne (vgl. im Anschluß an BVerwGE 49, 71 auch die Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 100] und vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 16.76 -).

    Die vom Kläger für ihn als tragbar empfundene Kriegssituation fügt sich nach alledem in ihrer Gesamtheit und in ihren möglichen Folgen gerade angesichts des vom erkennenden Senat betonten "arbeitsteiligen Charakters moderner Waffensysteme" (vgl. BVerwGE 49, 71 [73]) in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen im Kriege führenden militärischen Handlungsablauf und damit in die militärische Zielsetzung im Kriege ein (vgl. auch BVerwGE 44, 313 [317]).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 80.75

    Gewaltsame Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges - Absolute Achtung menschlichen

    Ebensowenig wie sonst jede Tätigkeit innerhalb der Streitkräfte die erforderliche absolute Achtung menschlichen Lebens durch den Kriegsdienstverweigerer ausschließt (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 202.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87] und vom 18. Juli 1975 - BVerwG VI C 62.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90]), ist das aber bei der Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges der Fall.

    Maßgebend ist danach, ob der vom Wehrpflichtigen befürwortete und ohne schwere seelische Belastung zu leistende Dienst nicht nur den Angehörigen der Streitkräfte als solchen zugute kommt, sondern ob er sich aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt und sich damit der militärischen Zielsetzung im Kriege einordnet (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 202.73 - [a.a.O.] und vom 18. Juli 1975 - BVerwG VI C 62.73 - [a.a.O.]).

    Dazu gehört etwa der Sanitätsdienst (vgl. Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG VI C 62.73 - [a.a.O.]), selbst wenn der diesen Dienst Leistende zum Schutz seiner Patienten, Kollegen oder seines eigenen Lebens in einer akuten Notlage Gewalt anwenden dürfte oder müßte.

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen ist zwischen dem Sanitätsdienst und dem Dienst in anderen Teilen der Streitkräfte insoweit ein Unterschied gemacht worden, als ausgeführt worden ist, die Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zum Sanitätsdienst stehe seiner Anerkennung nicht entgegen; dabei ist davon ausgegangen worden, daß dieser Dienst nur den Angehörigen der Streitkräfte als solchen zugute kommt und sich nicht "aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt" (BVerwGE 49, 71 ; Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - ).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 1.91

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

    Eine solche - unzutreffende - Gleichsetzung ist zum einen in der Charakterisierung der dem Kläger vorgehaltenen, typisch kriegerischen Situation (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90; vgl. zu dieser Problematik auch Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 24) als einer (der zivilen Nothilfesituation) "gleichgelagerten Nothilfesituation" zu sehen, zum anderen in dem Vorwurf an den Kläger, daß er die beiden ihm vorgehaltenen Situationen anhand seiner sittlichen Maßstäbe unterschiedlich bewertet hat, während er sie nach der erkennbaren Auffassung des Verwaltungsgerichts gleich hätte bewerten müssen.

    Mit dieser Auffassung hat das Verwaltungsgericht das Kernstück der Regelung des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG verkannt, die auf die besondere Situation des Krieges und "seiner Gesetze" abstellt (vgl. dazu das bereits angeführte grundsätzliche Urteil vom 18. Juli 1975, a.a.O.) und diese Situation deutlich abhebt von allen zivilen Situationen und hier insbesondere von Notwehr und Nothilfe.

  • BVerwG, 11.09.1984 - 6 CB 33.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Falle der Bereitschaft zu einem sich

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den vom Kläger bezeichneten Entscheidungen des Senats vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - (BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90), vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz a.a.O. Nr. 97) und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - (Buchholz a.a.O. Nr. 100) ab.

    Mit Urteil vom 18. Juli 1975 a.a.O. hat der Senat entschieden, daß ein Wehrpflichtiger nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden kann, der zu einem Dienst bereit ist, der sich aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen, zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt.

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation -

    Dieses hat in diesem Zusammenhang u.a. auf den arbeitsteiligen Charakter moderner Kriegsführung hingewiesen und den eigentlichen Kriegsdienst als einen "vielschichtigen, zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf" charakterisiert, bei dem die Nähe zum Eintritt des Tötungserfolgs nicht von Bedeutung sein könne und es auch nicht auf den Grad der Entscheidungsfreiheit des einzelnen sowie seinen mehr oder weniger erheblichen Beitrag zum Vernichtungsvorgang ankomme (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - <BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90>).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 B 12.77

    Erfolgsaussichten der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem

    Bezeichnet hat die Beschwerde die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 116.69 - (BVerwGE 38, 358) und vom 18. Juli 1975 - BVerwG VI C 62.73 - (BVerwGE 49, 71).

    Ebensowenig einschlägig ist das Urteil BVerwGE 49, 71, [BVerwG 18.07.1975 - BVerwG VI C 62.73] in dem es lediglich darum geht, ob die Bereitschaft zum Radardienst bei der Bundeswehr die für einen Kriegsdienstverweigerer grundsätzlich erforderliche Achtung menschlichen Lebens ausschließt.

  • BVerwG, 12.01.1982 - 6 B 85.81

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung über die Entscheidung zur

    Auch von dem Urteil des beschließenden Senats vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - (BVerwGE 49, 71) und von dem Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 104) weicht das angefochtene Urteil nicht ab.

    Soweit es die in BVerwGE 49, 71 veröffentlichte Entscheidung anbelangt, läßt die Beschwerde bereits einen Hinweis darauf vermissen, worin die Abweichung bestehen soll.

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der

    Nötig ist vielmehr eine unbedingte Gewissensentscheidung gegen jeglichen Kriegsdienst mit der Waffe im Gegensatz zu einer nur "situationsbedingten" Kriegsdienstverweigerung, die darin besteht, daß jemand die Teilnahme an einem bestimmten Krieg, an einer bestimmten Art von Kriegen oder die Führung bestimmter Waffen ablehnt (so BVerfG a.a.O.; vgl. auch BVerwGE 49, 71).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 89.95

    Recht der Soldaten: Rechtmäßigkeit der Versagung des Laufbahnwechsels bei

    Es kann dahinstehen, inwieweit er mit dem Begriff "Kriegsdienst mit der Waffe" im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG übereinstimmt, der alle Dienstleistungen erfaßt, die sich auf Grund einer Gesamtschau eng und unmittelbar in den vielschichtigen, zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügen und sich damit der militärischen Zielsetzung im Krieg einordnen (vgl.Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - <BVerwGE 49, 71 [73]>).
  • VGH Hessen, 12.12.1991 - 6 UE 522/91

    Vorbeugende Feststellungsklage betreffend Anspruch auf Teilnahme an

  • BVerwG, 25.11.1987 - 2 WD 16.87

    Kriegsdienstverweigerung - Mißbrauch des Grundrecht - Reserveoffizier -

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 B 23.87

    Darlegung einer Abweichung - Kriegsdienstverweigerung - Nothilfeähnliche

  • BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als

  • BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76

    Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag von freiwilligen Sanitätsoffizieren auf

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 88.82

    Kriegsdienstverweigerung - Grundwehrdienst - Schießübung - Schwere seelische Not

  • BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76

    Ausschluss grundsätzlicher Anerkennung einer Bereitschaft zur Mitwirkung an

  • BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in einer Nichtzulassungsbeschwerde in

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84

    Sanitätsdienst als Kriegsdienst mit der Waffe - Kriegsdienstverweigerung aus

  • BVerwG, 08.11.1982 - 6 B 95.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 28.02.1980 - 6 B 125.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassung der Revision - Darlegung

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 93.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

  • BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82

    Berücksichtigung der Bereitschaft zur Abwehr angreifender Panzer notfalls unter

  • BVerwG, 20.02.1986 - 6 C 66.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 11.07.1985 - 6 B 195.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.01.1982 - 6 C 1.82

    Bereitschaft des Kriegsdienstverweigerers zur Weitergabe eines Funkspruchs im

  • BVerwG, 07.07.1980 - 6 B 54.80

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde in

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 16.76
  • BVerwG, 24.08.1982 - 6 B 40.82

    Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als

  • BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentlicher

  • BVerwG, 02.02.1982 - 6 B 106.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 223.80
  • BVerwG, 01.08.1980 - 6 B 85.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Geltendmachung von

  • BVerwG, 23.01.1978 - 6 B 24.77

    Vorliegen einer absoluten Konsequenz hinsichtlich einer Ablehnung von

  • BVerwG, 14.07.1976 - 6 CB 42.76

    Gewissensbelastung eines Wehrpflichtigen beim Töten in konkreter Notlage als

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83

    Befürwortung des Verteidigungskriegs durch einen Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 10.09.1979 - 6 B 62.79

    Anforderungen an die Feststellung einer Gewissensentscheidung bei der

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 27.76

    Voraussetzungen für die Feststellung einer seelische Belastung durch den Zwang

  • BVerwG, 28.06.1976 - 6 B 30.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.12.1975 - 6 CB 99.75

    Aufnahme von Parteiaussagen in den Urteilstatbestand - Behandlung von Bekundungen

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